Bundesgesetz über die politischen Rechte (Bedingter Rückzug von Volksinitiativen)
Die Vorlage will neu ermöglichen, dass Initiantinnen und Initianten eine Volksinitiative bedingt zurückziehen können, falls ein indirekter Gegenvorschlag vorliegt. Scheitert dieser indirekte Gegenvorschlag in einer allfälligen Referendumsabstimmung, dann soll die Volksinitiative doch noch zur Abstimmung kommen können. Dadurch soll vermieden werden, dass der Initiant in Ungewissheit über das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags über den Rückzug ihrer Initiative entscheiden müssen.