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Abgeschlossen
15. Januar 1997 - 30. April 1997
Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts würde künftig einheitlich durch ein einziges Gesetz beantwortet. Damit würde der Gesetzgeber für das innerschweizerische Recht nachholen, was für unser Land bei internationalen Streitigkeiten längst besteht, nämlich eine einheitliche Zuständigkeitsordnung. Der gewachsene Rechtszustand soll dabei, wenn immer möglich, übernommen werden.