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Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der obligatorischen Vorsorge muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Mit Ausgleichsmassnahmen muss dafür gesorgt werden, dass das Rentenniveau nicht sinkt. Die Reform übernimmt die Reformvorschläge der Sozialpartner, welche diese auf Einladung des Bundesrates erarbeitet haben.