Änderung von Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)
In Erfüllung der Motion Abate (12.3791: «Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs») soll Artikel 25 der ArGV 2 so angepasst werden, dass er den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs besser entspricht. Die Anpassung soll gezielt und deutlich abgegrenzt sein, so dass der Arbeitnehmerschutz gewahrt bleibt.