Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste
Mit der vorliegenden Revision werden die Anforderungen an die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten von der Tierseuchenverordnung in die VTNP übernommen und dabei aufgrund von Erkenntnissen aus einer Risikoanalyse nochmals verschärft: Damit wird das Risiko für die Verbreitung von Tierseuchen auf ein vernachlässigbares Minimum reduziert. Neu soll auch bei der Verwertung von Küchen- und Speiseresten in Biogas- und Kompostierungsanlagen verhindert werden, dass Nutztiere mit rohen Speiseresten in Kontakt kommen. Daher werden entsprechende Massnahmen auch für diesen Entsorgungsweg vorgeschrieben.