Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) soll einerseits angepasst werden, weil der Wortlaut der Verordnung zu präzisieren und verständlicher zu gestalten ist und andererseits, weil die Schweiz Angehörige bestimmter Drittstaaten nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 für die Einreise zur Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten von der Visumpflicht befreien will.