Abgeschlossen
25. April 2012 - 18. Juli 2012

Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)

Die Änderung der Tierseuchenverordnung betrifft insbesondere die Ausstellung und Aufbewahrung des Equidenpasses, die Definition, Registrierung und Bewilligung von Aquakulturbetrieben, die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie und die Anpassung von Massnahmen zur Bekämpfung von Seuchen an die aktuelle Situation und die veränderte Seuchenlage (u.a. MKS, BVD).
Quelle
fedlex.admin.ch

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