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Die Änderung der Tierseuchenverordnung betrifft insbesondere die Ausstellung und Aufbewahrung des Equidenpasses, die Definition, Registrierung und Bewilligung von Aquakulturbetrieben, die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie und die Anpassung von Massnahmen zur Bekämpfung von Seuchen an die aktuelle Situation und die veränderte Seuchenlage (u.a. MKS, BVD).