Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3
Artikel 9 der VOCV sieht als Voraussetzung für die Befreiung von der VOC-Lenkungsabgabe für stationäre Anlagen u.a. vor, dass diejenigen VOC-Emissionen, die nicht über die Abluftreinigungsanlage geführt werden, nach Anhang 3 (Anforderungen an die beste verfügbare Technik) vermindert werden. Nach Vorgabe von Artikel 9c Absatz 2 wird Anhang 3 durch das UVEK an die technische Entwicklung angepasst.