Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Das UVEK schlägt vor, die Möglichkeit einer Befreiung von der Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen VOC (CHF 3.-/kg) um weitere 4 Jahre zu verlängern. Um von der Abgabe befreit zu werden, müssen die Unternehmen ihren Ausstoss gegenüber den Grenzwerten um 50 Prozent reduzieren. VOC sind zusammen mit Stickoxiden Vorläufersubstanzen für die Bildung von Ozon ("Sommersmog").