Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen
Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation beauftragte der Bundesrat das WBF eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Die Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik wurde angepasst und in die Vernehmlassung gegeben. Die Festlegung der Anwendungsgebiete liegt wie bisher in der Kompetenz des WBF. Dieses hat die Anwendungsgebiete nach den neuen Grundsätzen der Bundesratsverordnung überprüft und die Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete angepasst. Nach Artikel 12 Absatz 3 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik wird der Abgrenzungsvorschlag den Kantonen zur Anhörung vorgelegt.