Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision
Das Parlament hat am 21. Juni 2019 eine Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, SR 830.1) verabschiedet (ATSG-Revision, BBl 2019 4475). Die Umsetzung dieser Gesetzesbestimmungen wirkt sich teilweise auch auf Verordnungsebene aus. Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sollen die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen werden und einige weitere punktuelle Anpassungen in der ATSV erfolgen.