Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste
Am 16. März 2016 hat das Parlament die Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) angenommen (Referendumsvorlage in: BBl 2016 2037). Gleich wie nach geltendem Recht hat der Bundesrat die einzelnen Tatbestände aufzulisten, welche mit einer Ordnungsbusse geahndet werden können, und die die Bussen für die einzelnen Widerhand-lungen festzulegen. Die heutige Bussenliste ist deshalb um Übertretungen aus jenen Gesetzen zu ergänzen, für die neu ein Ordnungsbussenverfahren möglich ist.