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Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Diese sollen bis längstens zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt.