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Abgeschlossen
31. März 2011 - 6. Juli 2011
Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle, Teil 2: Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856): Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Kartellrecht
Die Motion Schweiger verlangt, dass Unternehmen, welche ein hohen Anforderungen genügendes Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regelungen betreiben, mit einer reduzierten Verwaltungssanktion belegt werden. Zur Stärkung der Compliance-Anstrengungen der Unternehmen sollen im Kartellgesetz gleichzeitig Strafsanktionen für natürliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern verankert werden. Das erste Anliegen der Motion soll durch eine Ergänzung von Artikel 49a KG umgesetzt werden. Zur Umsetzung des zweiten Anliegens stellt die Vernehmlassungsunterlage zwei Varianten zur Diskussion: Verwaltungsrechtliche Massnahmen (bestehend aus der zeitlich begrenzten ganzen oder teilweisen Untersagung der beruflichen Tätigkeit bei den an der Kartellabrede beteiligten Firmen und Einzug von Lohnbestandteilen, die aufgrund der Kartellabrede erzielt wurden) oder strafrechtliche Sanktionen. Als Strafrahmen ist Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen.