Abgeschlossen
23. April 2008 - 4. August 2008

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz)

Schaffung einer Regelbindung zur Kompensation von Defiziten des ausserordentlichen Finanzhaushalts. Ein Anstieg der Schulden aufgrund ausserordentlicher Ausgaben soll damit verhindert werden.