Verordnung betreffend die Revisionsstelle von Stiftungen
Der vorliegende Entwurf zu einer Verordnung betreffend die Revisionsstelle von Stiftungen beantwortet die zwei Fragen, deren Regelung das ZGB dem Bundesrat delegiert: Welche Stiftungen brauchen keine Revisionsstelle? Welche Stiftungen müssen eine besonders befähigte Revisorin oder einen besonders befähigten Revisor beiziehen?