Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Weiterbildung am 20. Juni 2014 verabschiedet. Die Verordnung zum Weiterbildungsgesetz dient der Konkretisierung der Bestimmungen zu den Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung sowie zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener.