Abgeschlossen
5. Februar 2004 - 10. März 2004

Stammzellenforschungsverordnung

Die Verordnung führt im Wesentlichen die bewilligungstechnischen Voraussetzungen aus, unter denen embryonale Stammzellen aus menschlichen überzähligen Embryonen gewonnen werden oder Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren oder mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden dürfen.
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Quelle
fedlex.admin.ch

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