Verordnung des UVEK über die Sicherheitsanforderungen an Seile von Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilverordnung)
Ziele der Revision:
Bezug der SeilV zur Systematik von SebG und SebV darlegen.
Harmonisierung der kantonalen und eidgenössischen Vorschriften erreichen.
Anpassung an die neuen Regeln der Technik anstreben.
Verbesserte Nachvollziehbarkeit von sicherheitsrelevanten Handlungen erzielen.