Warten auf Ergebnisbericht
22. November 2017 - 15. März 2018

Verordnung des UVEK über die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Anpassung der numerischen Anforderungen an die Wasserqualität der oberirdischen Gewässer.
Themen
Umwelt
Quelle
fedlex.admin.ch

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