Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV)
Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Das KAG verfolgt folgende Ziele:
1. Wiederherstellung der EU-Kompatibilität im Fondsbereich;
2. Ausbau der Fondsgesetzgebung zu einer umfassenden Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen;
3. Attraktivitätssteigerung sowie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes.