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Die Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) ist eine von insgesamt zwei Vollzugsverordnungen zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG). Es ist beabsichtigt, neben der KGTV eine zweite Verordnung zu erlassen, welche Art. 3 KGTV (Bundesverzeichnis) näher ausführt.