Die Schweiz muss zwei Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem übernehmen: Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 sowie den Beschluss 2008/633/JI. Aufgrund der Übernahme dieser europäischen Rechtsakte muss das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) angepasst werden.