Abgeschlossen
2. Mai 2014 - 31. Juli 2014

Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)

Neue Sonderbestimmung für Anbieter von Postdiensten (Art. 30a ArGV 2)
Quelle
fedlex.admin.ch

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