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Abgeschlossen
25. Mai 2020 - 23. August 2020
Revision der Stromversorgungsverordnung (Art. 8a)
Mit der vorliegenden Revision der StromVV soll klargestellt werden, dass es dem Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber möglich sein muss, seine Messdaten beim Abruf nicht nur einzusehen, sondern auch herunterzuladen.