Abgeschlossen
14. September 2010 - 31. Oktober 2010

Teilrevision der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Aufgrund der KVG-Änderung vom 21. Dezember 2007 (Ziff. II/1) muss die Gültigkeitsdauer der VORA um ein Jahr verlängert werden. Ausserdem sind einige Punkte der Verordnung zu präzisieren.
Quelle
fedlex.admin.ch

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