Abgeschlossen
14. September 2010 - 31. Oktober 2010

Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

Die geltenden Bestimmungen über die Kapitalanlagen der Krankenversicherer (Art. 80 KVV) sollen aktualisiert werden. Insbesondere sollen die Anlagegrundsätze, die zulässigen Anlagen und deren Begrenzungen eingehender geregelt werden. Ausserdem wird vorgeschlagen, den Beitrag an die Kosten bei Spitalaufenthalten von 10 auf 15 Franken pro Tag anzuheben (Art. 104 KVV).