Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Es handelt sich einerseits um die Zulassung von Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und andererseits um die Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Praxislaboratorium.