Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)
Das geltende Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) soll angepasst werden. Eine neue Bestimmung zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) soll eingeführt werden, damit von Kurzarbeit betroffene Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die Lernenden weiterhin betreuen können.