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Das Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz wird überarbeitet, bestehende Vorgaben konkretisiert und neue Bestimmungen formuliert. Hintergrund sind Erkenntnisse aus der Evaluation von 2017–2019, neue nationale und internationale Regelungen und die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Im Zuge dieser Teilrevision wird zudem die Stammzellenforschungsverordnung punktuell, zumeist formal, angepasst.