Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV
Die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung bezweckt eine weitere Annäherung an das EU-Recht. In der EU genehmigte Wirkstoffe gelten künftig in der Schweiz automatisch als genehmigt bzw. in der EU zurückgezogene Wirkstoffe gelten auch in der Schweiz automatisch als zurückgezogen. Ausnahmen davon bleiben möglich. Weiter werden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel neu befristet sein. Sodann kann die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, unter gewissen Voraussetzungen vereinfacht erfolgen. Schliesslich wird die Verordnung zwecks Erhöhung der Verständlichkeit und Eliminierung von Doppelspurigkeiten komplett überarbeitet und neu strukturiert. Mit der Revision der Gebührenverordnung BLV werden die Gebühren für die Tätigkeiten der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel erhöht, womit eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades bezweckt wird.