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Am 20. Oktober 2005 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie über die Anerkennung von Diplomen im EU-Raum verabschiedet. Da die Schweiz das europäische System der Diplomanerkennung im Anhang III des Abkommens von 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit (FZA) grösstenteils übernommen hat, stellt sich nun die Frage, ob die Schweiz die Richtlinie 2005/36/EG übernehmen soll.