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Elektrisch angetriebene Fahrzeuge waren bisher von der LSVA befreit. Sie sollen im Sinne des Verursacherprinzips ab 2031 abgabepflichtig werden. Während einer Übergangszeit nach der Unterstellung unter die Abgabepflicht sieht die Vorlage flankierende Massnahmen vor, um Investitionen in elektrisch angetriebene Fahrzeuge nicht zu gefährden. Zudem enthält die Vorlage auch Massnahmen zur Gewährleistung der Investitionssicherheit der Fahrzeughalter.