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Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Dekrets über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Teilrevision erfolgt aufgrund der Motion «Starkes Bildungssystem dank doppeltem Fehlbetragsmodell» der Kantonsräte Tim Bucher und Raphaël Rohner. Diese forderte die Anpassung des Stipendiendekrets in dem Sinne, dass der finanzielle Bedarf der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers anhand eines Familienbudgets und eines persönlichen Budgets ermittelt wird. Mit der Einführung dieses doppelten Fehlbetragsmodells soll erreicht werden, dass die Vergabe und Berechnung von Ausbildungsbeiträgen individueller auf die finanzielle Situation der antragsstellenden Person angepasst und dadurch die Chancengleichheit verbessert wird.
Der Dekretsentwurf sieht vor, dass das Alter für die Bezugsberechtigung von Ausbildungszulagen von 35 auf 45 Jahre angehoben wird. Weiter werden die Freibeträge auf das elterliche Einkommen erhöht. Schliesslich wird das Einkommen und Vermögen der Partnerin bzw. des Partners der gesuchstellenden Person weiterhin bei verheirateten Paaren und bei Paaren in eingetragener Partnerschaft sowie auch bei in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Paaren miteinbezogen. Allerdings wird die Regelung so angepasst, dass erst nach fünf statt nach zwei Jahren gemeinsamer Haushaltsführung eine eheähnliche Lebensgemeinschaft angenommen wird. Der weitere Vorschlag der Motionäre, das illiquide Vermögen der Eltern nicht miteinzubeziehen, wurde nicht in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen. Ein solcher Nichteinbezug von illiquidem Vermögen würde nach Ansicht des Regierungsrates neue Ungerechtigkeiten schaffen. Zudem würde dies einen hohen administrativen Aufwand zur Folge haben.