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Am 19. Juni 2018 hat der Regierungsrat beschlossen, ein externes Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG; RB 708.1) durchzuführen. Anlass für diese Revision geben einerseits die vom Grossen Rat am 7. Dezember 2016 erheblich erklärte Motion zur Liberalisierung des Kaminfegerdienstes und andererseits verschiedene Neuerungen und Weiterentwicklungen im Bereich des Feuerschutzes seit Verabschiedung des geltenden Gesetzes am 19. Januar 1994.