Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Abgeschlossen
16. Mai 2024 - 18. Juli 2024
Änderung der Kantonsverfassung und Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben.