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Die Genozidkonvention ist mit 124 Vertragsstaaten eines der am weitesten akzeptierten internationalen Uebereinkommen. Es verbietet den Völkermord und verpflichtet die Staaten zu dessen Verhinderung und Bestrafung. Die sich aus dem Uebereinkommen ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen bedingen Aenderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.
Der neue Erlass soll das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) ablösen, welches den Anforderungen des Subventionsgesetzes von 1990 nicht mehr genügt.
Die beiden Vorlagen sollen bei internationalen Adoptionen eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Heimat- und der Aufnahmestaaten institutionalisieren und damit einen besseren Schutz der Kinder ermöglichen. In erster Linie werden Massnahmen gegen Missbräuche wie Kinderhandel vorgeschlagen.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen die bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht geändert, sondern lediglich bekräftigt und konkretisiert werden. Der bewusst schlank gehaltene Entwurf sieht namentlich drei Formen der Zusammenarbeit vor: die Information der Kantone, die Anhörung der Kantone sowie die Mitwirkung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten und bei Verhandlungen des Bundes.
Das Protokoll zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und zu fördern und zwar unter Einhaltung des Landesrechts jeder beteiligten Vertragspartei.
Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen der Aufklärung des Schicksals von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz.
Bei der Unidroit-Konvention handelt es sich um einen Staatsvertrag, der die Bedingungen für die Rückgabe bzw. Rückführung von gestohlenen bzw. rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern sowie den Mechanismus des Verfahrens festlegt. Er ist direkt anwendbar und bedarf keiner innerstaatlichen Durchführung in gesetzgeberischer Hinsicht.
Der Archivierung soll eine stabile Rechtsgrundlage gegeben werden, die den aktuellen Anforderungen - insbesondere im Bereich Datenschutz - genügt und eine Harmonisierung mit archivrechtlichen Bestimmungen anderer Staaten ermöglicht.
Vereinbarung (MOU) zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation zur Durchführung des Projektes MERCURE.
Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und Bundesbeschluss betreffend das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen; Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz.
Abkommen der Uruguay-Runde / GATT-WTO und damit verbundene notwendige Gesetzesänderungen (Änderungen im Zollrecht, Landwirtschaftsrecht inkl. Alkoholgesetzgebung, in den Bereichen wirtschaftliche Landesversorgung, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Bankengesetz)
Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Texte und erläuternder Bericht betreffend eine Änderung der Bundesverfassung zur Schaffung einer Bundeskompetenz für die Gesetzgebung über die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern (Art. 24sexies Abs. 3bis BV)
- Revision des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) - Revision des Bundesgesetzes zum Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen
Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente und Bundesbeschluss über die Änderung von Artikel 63 des Übereinkommens vom 5.10.1973 über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen).
- Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HZUe65), - Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HBewUe70), - Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über den internationalen Zugang zur Rechtspflege (HUe80), - Europäisches Übereinkommen vom 27.1.1977 betreffend die Übermittlung von Gesuchen zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (EUe77).