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Der Bundesrat hat das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts revidiert und am 1. Januar 2012 eine neue Grundbuchverordnung in Kraft gesetzt. Der Kanton Obwalden hat seine Gesetzgebung anzupassen. Der Regierungsrat schlägt eine Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des ZGB, neue Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch und eine überarbeitete Bereinigungsverordnung vor. Daneben sind punktuelle Änderungen weiterer Erlasse notwendig. Die Revision wird überdies zum Anlass genommen, die gesetzlichen Grundlagen für eine künftige Reorganisation der Grundbuchkreise zu schaffen. Schliesslich werden verschiedene kleinere Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung an früher geändertes Bundesrecht nachvollzogen.
Per 1. November 2014 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass alle baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen mit den für den jeweiligen Zweck erforderlichen, gut zugänglichen und zweckmässigen Abstellplätzen ausgerüstet werden – ausser es sprechen überwiegende Interessen dagegen. Gemäss § 73 Abs.3 sind die Details zu Anzahl, Lage, Zugänglichkeit und Ausrüstung durch eine Verordnung zu bestimmen.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Vorlage zur Revision des Immobiliarsachenrechts in die Vernehmlassung. Die Vorlage umfasst Änderungen des EG zum ZGB betreffend die Bestimmungen über das Grundbuch sowie Anpassungen im Steuergesetz, im Baugesetz, im Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie im Gebührentarif für die Gemeinden.
Der Vorentwurf zielt darauf ab, das Liegenlassen kleinerer Mengen von Abfällen (Littering) zu bekämpfen. Zu diesem Zwecke soll eine Strafnorm eingeführt werden, welche Personen, die Abfälle nicht in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen, mit einer Busse belegt.
Die Hauptthemen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes sind die Verbesserung des Kulturlandschutzes, die frühzeitigere Abstimmung der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen mit der Raumentwicklung und die Förderung der grenzüberschreitenden Raumplanung.