Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung in die Vernehmlassung. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird. In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken. Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zum Entwurf einer Verordnung über den Betrieb eines Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit einem Identitätsverwaltungssystem in deinem Internetportal für elektronische Behörden-Dienstleistungen wollen der Kanton Luzern und die Gemeinden einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung machen. Die beiden Informatikmittel sollen bereits vor Inkrafttreten einer formell-gesetzlichen Grundlage schrittweise umgesetzt werden, im Rahmen einer Testphase von höchstens fünfjähriger Dauer. Während der Testphase kann die Bevölkerung das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal bereits nutzen, um rund um die Uhr auf einem sicheren Kanal mit der Verwaltung in Kontakt zu treten und elektronische Dienstleistungen zu beziehen.
Zum Zweck der Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen soll im Kanton Luzern ein Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) eingeführt werden. Der Vernehmlassungsentwurf sieht insbesondere einen Mindestlohn und eine zeitliche Befristung der Praktika vor.
Im Kanton Luzern ist die Ausrichtung von Sozial- und Nothilfe im Sozialhilfegesetz (SHG; SRL Nr. 892) normiert. Das Nähere zur Sozial- und Nothilfe für Personen aus dem Asylbereich regelt der Regierungsrat in der Kantonalen Asylverordnung. Die vorliegende Änderung dieser Verordnung betrifft insbesondere den Umfang der Asylsozialhilfe und -nothilfe sowie die Bestimmungen betreffend die Unterbringung. Zusätzlich gilt es, die Personen aus dem Asylbereich im Einklang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen klarer zu definieren. Auch soll ein Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich eingeführt sowie die Bestimmungen zur Motivations- und Integrationszulage und zu den situationsbedingten Leistungen angepasst werden.
Der Kanton Luzern gibt die Anpassungen hinsichtlich des Landerwerbsverfahrens und der Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland in die Vernehmlassung.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG). Der Bericht für die Planungsperiode 2024-2027 liegt nun im Entwurf zur Vernehmlassung vor. Das SEG regelt den kantonalen Versorgungsauftrag mit stationären und ambulanten Leistungen für betreuungsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien, für Menschen mit Behinderungen sowie für die sozialtherapeutische Suchttherapie. Der Bericht enthält Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs und der Angebote, die Zusammenarbeit mit Dritten, über wichtige Rahmenbedingungen und vorgesehene strategische Massnahmen sowie einen Überblick über den Umsetzungsstand der Massnahmen aus dem letzten Bericht.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt eine Verfahrensbeschleunigung im Interesse eines raschen Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbarer Energien im Kanton Luzern, insbesondere der Windenergie. Im Weiteren werden mit dem Vernehmlassungsentwurf Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen umgesetzt, die im Planungs- und Baugesetz zu verankern sind. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes vorgeschlagen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie im Kanton Luzern und die Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. Insbesondere soll das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt genutzt werden, weshalb die bestehenden Vorgaben bezüglich Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden ausgeweitet werden. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen. Weitere Vernehmlassungs-Pakete zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Planungsbericht Klima und Energie werden folgen.
Für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit Suchtproblematiken regelt das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG; SRL Nr. 984) den staatlichen Versorgungsauftrag. Am 1. Januar 2020 traten die Änderungen des SEG und die Änderung der dazugehörigen Verordnung (SEV, SRL Nr. 894b) in Kraft. Ziel dieser Teilrevision ist, die Aufgaben und Organisation der für die Beratung und Abklärung des Bedarfs von ambulanten Leistungen zuständigen Stellen zu konkretisieren. Weiter sollen Erfahrungen aus der Einführungsphase in Bezug auf die ambulanten Leistungen, die Subjektfinanzierung und den Gesuchsprozess soweit sinnvoll rechtlich verankert werden.
Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) hat festgestellt, dass beim Privatunterricht seit der Einführung des Lehrplans 21 im Schuljahr 2017/18 die Unterrichtsqualität nachgelassen hat. Infolge verschiedener Entwicklungen wird auch das Hochhalten der Aufsichtsqualität zunehmend erschwert. Dadurch ist die Chancengerechtigkeit der im Kanton Luzern wohnhaften, schulpflichtigen Kinder nicht mehr gegeben.
Das Bildungs- und Kulturdepartement beantragt deshalb eine Änderung von § 15 Abs. 2b der Volksschulbildungsverordnung (SRL Nr. 405) und die Bewilligungsvoraussetzungen zur Erteilung von Privatunterricht neu definieren. Ab dem Schuljahr 2023/24 sollen nun die Privatunterricht erteilenden Personen oder die an einer Privatschule unterrichtenden Lehrpersonen in der Regel über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) und nicht mehr nur über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
Der Planungsbericht über die Sportförderung 2024–2028 des Kantons Luzern zeigt auf, welchen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen sich der Kanton Luzern für den Sport in den kommenden Jahren zu stellen hat, welche Massnahmen in welchen Handlungsfeldern umgesetzt werden sollen und welche zusätzlichen Mittel dazu notwendig sind. Der vorliegende Planungsbericht beruht auf den Erkenntnissen aus der im Jahr 2021 durchgeführten vertieften Evaluation der Sportförderungspolitik des Kantons Luzern.
Anlässlich der Klimadebatte des Kantonsrates im Juni 2019 wurden verschiedene Vorstösse zum Thema Verkehrssteuer eingereicht. Das Postulat P 25 von Othmar Amrein verlangte die Prüfung einer Änderung der Bemessungsgrundlagen für deren Erhebung nach ökologischen Gesichtspunkten. Auch mit der Motion M 39 von Hannes Koch wurde der Regierungsrat aufgefordert, die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer für Personenwagen zu überarbeiten und als ein zeitgemässes und ökologisiertes System auszugestalten. Es wurden verschiedene Bemessungsgrundlagen in Betracht gezogen und eine Wertung vorgenommen. Eine der geprüften Varianten wird nun in die Vernehmlassung gegeben.
Am 11. November 2021 wurde die Volksinitiative «Attraktive Zentren» eingereicht. Diese in der Form einer Gesetzesinitiative eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen siedlungsverträglicher zu gestalten sind. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen künftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), gefördert werden. Bei der Gestaltung von Ortsdurchfahren ist beabsichtigt, den Massnahmen zur Klimaadaption mehr Beachtung zu schenken. Die Ziele sollen mittels einer Anpassung im Strassengesetz (StrG) erreicht werden. Hierzu soll ein neuer § 34a ins Strassengesetzes aufgenommen werden, wonach Ortsdurchfahrten siedlungsverträglich zu gestalten sind.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesinitiative abzulehnen und dieser einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenentwurf soll die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen. Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, zum Gegenentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Gebäudeversicherungsprämien für nichtmassive Bauten sollen auf das Niveau der Prämie von massiven Bauten gesenkt werden. Zudem sollen die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämienrabatten neu und unmissverständlicher geregelt werden.