Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
26 Städte und Agglomerationen sollen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen zur Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten. Der Bund übernimmt damit 30 bis 40 Prozent der anfallenden Investitionen. Die Vernehmlassung zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme läuft bis Mitte April 2009.
Ausführungsverordnung gemäss Art.16 Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG).
Teilrevision der geltenden Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 ist auf die Dauer der Legislaturplanung ausgerichtet und somit auf Ende 2007 terminiert. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie beschloss der Bundesrat, sie bis 2007 zu erneuern. Basis für die erneuerte Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz.
Unterbreitet werden neue oder revidierte Verordnungen zum Entwurf des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG), der vom Bundesrat am 6.9.06 verabschiedet wurde und zurzeit im Parlament behandelt wird. Das GeoIG soll zusammen mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesänderung betrifft die Regelung der Mietzinsgestaltung, die geltenden Kündigungsbestimmungen bleiben unangetastet. Vorgeschlagen wird ein duales System, bei dem die Vertragsparteien zwischen dem Indexmodell und dem Modell der Kostenmiete wählen können. Beim „Indexmodell“ werden die Mietzinsen von den Hypothekarzinsen entkoppelt, und Mietzinserhöhungen dürfen gemäss der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vorgenommen werden. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass Anpassungen einmal jährlich im Ausmass von 80% der Teuerung bei Wohnungen und von 100% bei Geschäftsräumen möglich sein sollen. Das andere Modell orientiert sich an der heute geltenden, aber in verschiedener Hinsicht optimierten „Kostenmiete“: Mietzinsanpassungen sollen gemäss der Kostenentwicklung erfolgen können, wobei bezüglich Hypothekarzinsen der durch die Schweizerische Nationalbank ermittelte Durchschnittssatz massgebend ist. Das zwischen den Parteien vereinbarte Mietzinsmodell soll für die ganze Dauer des Mietverhältnisses gelten. Liegt keine Vereinbarung zwischen den Parteien vor, gilt das Indexmodell.
Anpassung des Raumplanungsgesetzes betreffend den Bau von Zweitwohnungen als flankierende raumplanerische Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Zur Aufhebung der BewG wird gleichzeitig ein separates Vernehmlassungsverfahren durch das EJPD durchgeführt.
Mit dem neuen Gesetz soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Landesvermessung, die Amtliche Vermessung und für alle weiteren aufgrund verschiedener Bundesrechtserlasse erhobenen Informationen über Grund und Boden geschaffen werden. Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu tragbaren Kosten zur Verfügung stehen.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will eine neue, leicht verständliche Signalisation der Langsamverkehrsnetze einführen. Mit dem Entwurf der neuen Norm "Signalisation Langsamverkehr" werden die bisher separat geregelten Vorschriften über die Signalisation der Wander-, Velo- und Mountainbikewege und die neue Signalisation von Wegen für Inline-Skates (so genannte fahrzeugähnliche Geräte) in einem einzigen Erlass integriert.
Bei der Vorlage geht es darum, den Landwirten zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, um adäquat auf den Strukturwandel reagieren zu können. Im Zentrum stehen dabei die Verbesserung der Nebenerwerbsmöglichkeiten sowie die Schaffung zusätzlicher Flexibilitäten für die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Wohnbauten für das nichtlandwirtschaftliche Wohnen.
Der Bundesrat will zur Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten einen Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen errichten. Als kurzfristige Massnahme bis zur Einführung des Infrastrukturfonds wird ein auf vier bis fünf Jahre befristeter Dringlichkeitsfonds für dringende und baureife Vorhaben vorgeschlagen. Die Vorlage umfasst neben diesen zwei sich ergänzenden Finanzierungsgefässen auch Massnahmen für Randregionen und Berggebiete.
Als wichtigste Neuerung sieht der Vorentwurf als Alternative zum Papier-Schuldbrief den papierlosen Register-Schuldbrief vor, der mit der Eintragung in das Grundbuch entsteht. Es wird kein Pfandtitel mehr ausgestellt, wodurch die Kosten für die sichere Verwahrung und den Transfer zwischen Banken, Notariatsbüros sowie Grundbuchämtern wegfallen. Damit entfallen auch das Verlustrisiko und die aufwändigen und langwierigen Kraftloserklärungsverfahren, die ein Wertpapierverlust zur Folge hat.
Mit dem Entwurf für eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV) sollen die Veränderungsmöglichkeiten für altrechtliche Bauten ganz allgemein geringfügig angepasst werden: Einerseits wird klargestellt, dass Erweitungen wenn möglich innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens erfolgen sollen und dass bei Wohnbauten höchstens eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden darf. Zudem wird geklärt, in welchem Ausmass Gebäude verändert werden dürfen, die ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurden, aber inzwischen für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden.
Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 ablösen.
Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren
- Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung - Änderung des Zivilgesetzbuches