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Mit der vorliegenden Verordnung wird die Mindestbesteuerung auf der Grundlage der sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verfassungsänderung teilweise umgesetzt. Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mittels eines Verweises für anwendbar erklärt. Zudem wird die Verteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer präzisiert. Insbesondere das Verfahrensrecht wird in einem zweiten Schritt in die Vernehmlassung gehen.
Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) zur Umsetzung der Basel-III-Reformen.
Die Vorlage umfasst die Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen sowie diverse Anpassungen an Anliegen der Kantone und der Branchen. Insbesondere sollen die neuen fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU für Fahrassistenzsysteme und weitere EU-Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen auch in der Schweiz verpflichtend gelten. Weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Einteilungskriterien und Regelungen für Arbeitsfahrzeuge.
Die letzte grössere Revision der Transplantationsverordnung trat am 15. November 2017 in Kraft. Seither hat sich aus der Praxis Anpassungsbedarf in einzelnen Punkten ergeben, welchem mit dieser Revision begegnet werden soll. Es handelt sich dabei insbesondere um eine Anpassung bei der Todesfeststellung im Hinblick auf die Entnahme von Gewebe, eine Anpassung zu den Kontraindikationen bei einer Augenhornhautspende sowie eine Anpassung im Bereich der Sicherstellung der Finanzierung der Lebendspende-Nachsorge und um die Meldung von Lebendspende-Daten an den Europarat. Gleichzeitig wird eine Anpassung der Arzneimittelverordnung im Bereich der nichtstandardisierbaren Transplantatprodukte vorgenommen.
Das Investitionsschutzabkommen mit Indonesien gewährt schweizerischen Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – staatsvertraglichen Schutz vor politischen Risiken.
Mit dieser Vorlage soll die Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» umgesetzt werden. Das Parlament hat mit der Annahme dieser Motion den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Investitionen zu schaffen.
Neues Datenhaltungskonzept, Übertragung der Aufgaben der UKI an die AB-ND, Anpassungen im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, Anpassungen formeller Natur.
Mit dem Flugpassagierdatengesetz soll die Schweiz künftig ein international bewährtes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten einsetzen können. Es steht seit rund 20 Jahren namentlich in den USA, Kanada sowie im Vereinigten Königreich und seit rund 10 Jahren in den meisten Mitgliedstaaten der EU im Einsatz. Mit diesem Gesetz kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nach. Verpflichtend sind insbesondere drei Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, welche die Mitgliedstaaten anweisen, Kapazitäten zur Sammlung, Verarbeitung und Analyse der PNR-Daten aufzubauen.
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung von Urteilen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines bestimmten Staates gewählt haben.
Mit dieser Vorlage wird die Angleichung des Schweizer Rechts an das erste Mobilitätspaket der EU beabsichtigt. Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) soll angepasst werden, um Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten «Briefkastenunternehmen» und Kriterien für den Zugang zum Beruf für Unternehmen einzuführen, die Lieferwagen über 2,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Weiter sind Rechtgrundlagen für die Schweizer Teilnahme am europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen ERRU vorgesehen. Mit den Anpassungen im Entsendegesetz vom 8. Oktober 1999 soll zudem eine Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweiz geschaffen werden. Die Amtshilfe durch Schweizer Behörden kommt zur Anwendung, wenn Schweizer Strassentransportbetriebe, welche Arbeitnehmer in die EU-/EFTA-Länder entsenden, im Gastland auf Einhaltung der dortigen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Zeitraums der Entsendung hin kontrolliert werden sollen.
Das OECD-/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft stellt die Schweiz vor gewichtige Herausforderungen. Der Bundesrat will diesen internationalen Entwicklungen Rechnung tragen und die Regeln der Mindestbesteuerung für internationale Grosskonzerne umsetzen.
Ziel der Vereinbarung ist es, die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen festzulegen, um in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Ausübung reglementierter Berufe zu fördern. Sie dient als Rahmen für die Parteien, um Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA) zu schliessen. Die MRAs beziehen sich auf fünf Berufe: Sozialarbeiter, Dentalhygieniker, Zahntechniker, medizinische Radiologietechniker und Hebammen.
Die Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei bedarf Anpassungen auf Verordnungsstufe. Mit dieser Vorlage wird eine neue nationale Verordnung über die Interoperabilität geschaffen.
Mit dem LVA hat sich die Schweiz unter anderem in den europäischen Eisenbahnraum integriert. Beide Vertragsparteien haben vereinbart, den jeweiligen Rechtsahmen gleichwertig auszugestalten. Zur Umsetzung von 4RP(TP) müssen einerseits das Eisenbahngesetz (EBG) – was Gegenstand der vorliegenden Vorlage ist – sowie verschiedene Verordnungen angepasst werden.
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 eröffnet. Mit der Erweiterung seines AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement im Bereich der internationalen Steuertransparenz. Die Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten zielt darauf ab, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Schweizer Finanzplatz zu schaffen. Bei der Einführung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten bestehen keine Unterschiede zu den bisher durchgeführten Verfahren.
Überführung der vom Bundesrat gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung bis zum 31. Dezember 2021 befristet erlassenen Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).
Die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze, sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) unterstellt werden. Da solche Infrastrukturen für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, soll ihr Verkauf an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Die heute auf Verordnungsstufe geregelten Organisationsbestimmungen der SIFEM AG sind mit den Anforderungen der Bundesverfassung an das Legalitätsprinzip und den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes in Einklang zu bringen und in einem Gesetz im formellen Sinn zu verankern.
Am 19. März 2021 hat das Parlament diverse Massnahmen im Rahmen der Revision des Geldwäschereigesetzes beschlossen. Insbesondere diese Massnahmen werden vorliegend im Rahmen von Ausführungsbestimmungen konkretisiert.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der revidierten Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache ist die Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (VZAG) anzupassen. Die Umsetzung der genannten EU-Verordnung erfordert wenige neue Bestimmungen in der VZAG betreffend die Einsatzregeln für die Angehörigen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), welche an langfristigen Einsätzen für die Agentur teilnehmen, den Datenaustausch zwischen der EZV und der Agentur sowie die Kontaktstelle für die Beantragung der finanziellen Unterstützung der Behörden. Die VZAG ist jedoch allgemein revisionsbedürftig und wurde aus diesen Gründen umfassend angepasst, neu strukturiert und neu benannt (Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zur Grenzsicherheit; ViZG).
Ebenfalls in diesem Zusammenhang soll die Verordnung vom 11. August 1999 über den Vollzug der Wegweisung und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) angepasst werden. Die Änderungen betreffen insbesondere den möglichen Einsatz von Schweizer Personal des Bundes oder der Kantone im Ausland und von ausländischem Personal in der Schweiz im Rückkehrbereich. Unabhängig davon soll aufgrund einer Empfehlung der Europäischen Kommission im Rahmen der letzten Schengen-Evaluierung der Schweiz in der VVWAL eine Anpassung in Bezug auf den Inhalt der Wegweisungsverfügung vorgenommen werden.
Die LSVA-Erfassungsgeräte und die strassenseitige LSVA-Infrastruktur müssen abgelöst werden. Die LSVA wird daher technisch modernisiert und an den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) angeglichen. Die Anpassungen erfordern eine Änderung des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 19. Dezember 1997 und der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 6. März 2000.
Mit der Verordnung (EU) 2021/1148 wird der BMVI-Fonds für den Zeitraum 2021–2027 geschaffen. Er ist das Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze), an dem sich die Schweiz ab August 2018 offiziell beteiligte und der Ende 2020 auslief. Wie beim ISF-Grenze, handelt es sich auch beim BMVI-Fonds um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und/oder Seeaussengrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der BMVI-Fonds soll zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und zur Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung durch die Schengen-Staaten beitragen, um so irreguläre Migration zu bekämpfen und legale Reisen zu erleichtern. Die Schengen-Staaten werden mit Geldern aus dem BMVI-Fonds unterstützt, um ihre Kapazitäten in diesen Bereichen aufzubauen und zu verbessern und die Zusammenarbeit, insbesondere mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, zu stärken. Ebenso soll der BMVI-Fonds der EU ermöglichen, rasch und wirksam auf sicherheitsbezogene Krisen, die das Funktionieren des Schengen-Systems in Frage stellen könnten, zu reagieren.
Die Verordnung VIZBM wird im Anschluss an die Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes 25. September 2020 über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung vom (BIZMB, AS 2020 7841) totalrevidiert.
Der Bericht enthält eine umfassende Analyse der sicherheitspolitischen Entwicklungen, Bedrohungen und Gefahren und legt die Ziele und Schwerpunkte für die Gestaltung der Schweizer Sicherheitspolitik für die nächsten Jahre fest.
Um Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden, soll das Schweizer Recht punktuell an die neue Tierarzneimittelverordnung der EU (Verordnung EU 2019/6) angepasst werden. Dies bedingt die Revision von verschiedenen heilmittelrechtlichen Erlassen, die zeitgleich mit den Bestimmungen der EU in Kraft treten soll (28.01.2022). Die Revision beinhaltet Anpassungen in Bezug auf die Einreichung von Änderungsgesuchen (Variations) für Tierarzneimittel, die Leitlinien für die gute Vertriebspraxis und die Pharmakovigilanz. Zudem werden Anwendungseinschränkungen für bestimmte Antibiotika vorgesehen und es sollen Absetzfristen angepasst und die Aufbewahrungsdauer für bestimmte Dokumente angeglichen werden.