Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Mit dieser Vorlage soll ab 1. Juli 2026 und somit zeitgleich wie in der EU im grenzüberschreitenden Verkehr der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnt werden. Betroffen von der Ausweitung sind nur Führerinnen und Führer von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachentransport von über 2,5 bis 3,5 t, für welche das Fahren die berufliche Haupttätigkeit darstellt. Damit wird die Motion 20.4478 Dittli umgesetzt, worin «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» verlangt werden.
Mit der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 17. März 2023 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens zu ermöglichen sowie Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen zu gewähren. Mit der Verordnung über das automatisierte Fahren und der Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen sollen diese Kompetenzen wahrgenommen werden. Ausserdem sollen die Bestimmungen betreffend die Fahrausbildung an Assistenz- und Automatisierungssysteme angepasst werden. Neben der Schaffung der zwei neuen Verordnungen müssen drei weitere Verordnungen angepasst werden.
Die Kommission schlägt vor, die Liste der besonderen Kennzeichnungen von Lebensmitteln so zu ergänzen, dass deren Transportart, insbesondere Flugtransporte, deklariert werden sollen. Dies soll insbesondere Flugtransporte von Frischprodukten wie Fleisch, Fisch, Früchte und Gemüse umfassen.
Die Verordnung legt fest, welche Massnahmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs im Falle einer schweren Strommangellage durchführen müssen. Im Fokus stehen Kapazitäts- und Angebotsreduktionen, um das Funktionieren des Systems «Schiene» aufrechtzuerhalten.
Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.
Die Deutschen Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahnhaltestelle. Die Haltestelle soll dabei optimal in den Stadtraum eingegliedert werden. Unter Federführung des Bau- und Verkehrsdepartements wurde zwischen 2021 und 2023 in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen des Kantons, der Deutschen Bahn, der SBB, dem Bundesamt für Verkehr und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» das «Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude» erarbeitet. Der vorliegende Konzeptentwurf hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie die Bahninfrastrukturentwicklung und die stadträumliche Entwicklung aufeinander abgestimmt erfolgen kann.
Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes (Reform RPV) bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren im regionalen Personenverkehr (RPV). Um die Vorgaben auf Verordnungsstufe zu präzisieren, ist eine Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) vorgesehen. Neu trägt sie den Titel «Verordnung über die Abgeltung und Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)». Zudem sind auch Anpassungen der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV), der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) und die Aufhebung der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) vorgesehen. Daneben werden weitere Verordnungen aufgrund von neuen Verweisen und Aktualisierungen angepasst.
Die Vorlage beinhaltet eine Anpassung der Regelungen hinsichtlich der behördlichen Anerkennung technischer Prüfstellen für Strassenfahrzeuge. Es werden die Grundlagen geschaffen, um diesbezüglich weiterentwickelte internationale Verpflichtungen in der Schweiz einzuhalten. Prüfstellen müssen über eine gültige Akkreditierung durch die SAS für ihr Prüfgebiet verfügen. Dadurch werden eine kompetente Bewertung und Überwachung der Prüfstellen sichergestellt. Um ihre Geschäftsrisiken abzudecken, müssen Prüfstellen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die Berechtigungen, welche Prüfstellen mit einer Anerkennung erlangen, werden genauer definiert. Für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anerkennung werden Gebühren festgelegt.
Der Bundesrat beabsichtigt, einen Zahlungsrahmen von rund 15 100 Millionen Franken für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025–2028 zu beantragen. Zudem beantragt er einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Gleichzeitig legt der Bundesrat die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und die technische Entwicklung der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz fest. Er informiert zudem zum dritten Mal und vertieft über den Anlagenzustand, die Belastung und die Auslastung der Bahninfrastruktur.
Die Vorlage beinhaltet eine Anpassung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften, der Signalisationsvorschriften und der Führerausbildung der zum Verkehr auf Radverkehrsflächen berechtigten Fahrzeuge. Es werden zudem die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Radstreifen mit baulichen Elementen schützen und spezifische Parkierungsflächen für Cargobikes und Bikes mit einem Anhänger errichten zu können. Damit wird eine kongruente und sichere Nutzung der vorhandenen Verkehrsflächen gefördert. Kindern ab 12 Jahren wird das Führen von langsamen E-Bikes ohne Führerausweis erlaubt, sofern sie von einer mindestens 18-jährigen Person beaufsichtigt werden. Die Anforderungen an die Verkehrsexperten und -expertinnen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, werden angepasst.
Die Bedeutung des MTB hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bestehende MTB-Infrastrukturen werden rege genutzt. Der Nutzungsdruck und damit verbundene Konflikte zwischen Grundeigentümern, Wandernden und Bikenden nehmen zu. Auf dem Wanderwegnetz trifft man oft Mountainbikende. Durch den Einsatz von E-Mountainbikes ist das Mountainbiken zu einem Breitensport geworden.
Gemäss Sport Schweiz 2020 geniesst das Wandern mit 57% die unangefochtene grösste Popularität bei den Sport- und Bewegungsaktivitäten. 7.9% der Schweizerbevölkerung fahren MTB. Der Anteil der Wohnbevölkerung des Kantons Nidwalden, der regelmässig mit dem MTB unterwegs ist, beträgt folglich rund 3'500 Personen. Schweizweit sind rund 700'000 Personen auf dem MTB anzutreffen.
Eine Pionierrolle in Sachen MTB hat der Tourismusverein Emmetten übernommen. Bereits 2009 wurde das NRP-Projekt Bike-Arena Emmetten realisiert. Die MTB-Gemeinschaft hat sich im Kanton Nidwalden in mehrere Interessensgemeinschaften organisiert. Im Frühling 2022 wurde der Verein Mountainbike Nidwalden gegründet. Er vereint alle heutigen Gruppierungen unter einer Organisation. Damit ist analog z.B. zu den Mountainbike-Konzept
Wandernden oder den Jagenden auch für die MTB-Stakeholder eine Ansprechorganisation für Kanton, Gemeinden und Tourismus entstanden. Die Innerschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden haben 2018 gemeinsam das mit Mitteln aus der Neuen Regionalpolitik (NRP) finanzierte Projekt "Mountain-bike Zentralschweiz" gestartet. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee mit einem durchgehenden und aufeinander abgestimmten Angebot zu einer der attraktivsten und vielseitigsten Bike-Regionen der Schweiz zu entwickeln. Damit soll zusätzliche touristische Wertschöpfung generiert werden.
Aus diesem Projekt entstand die Nachfolgeorganisation «Bikegenossenschaft Zentralschweiz». Sie will für Tourismusorganisationen und Stakeholder als Beratungsstelle für MTB-Fragen auftreten und auch Behörden in Belangen des Mountainbikes und des MTB-Sportes unterstützen.
Für den Fuss- und Veloverkehr besteht der kantonale Wanderwegplan 20171 und das kantonale Radwegkonzept 20082. Für das MTB gibt es noch keine kantonale Strategieplanung.
Mit der Änderung der Automobilsteuerverordnung auf den 1. Januar 2024 soll die Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer aufgehoben werden. Es handelt sich dabei um eine der Massnahmen zur Beseitigung des strukturellen Defizits, die der Bundesrat am 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Die Verordnung ist das Ergebnis der Zusammenführung der Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE) und der Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA). Die Zusammenführung beider Verordnungen hat zum Ziel, alle Bestimmungen zur Vorbereitung und Bewältigung von Ausnahmesituationen im Verkehr in einer Verordnung festzuhalten. Zusätzlich sollen zentrale Erkenntnisse aus der Covid-19 Pandemie sowie der Vorbereitung auf eine mögliche Energiemangellage in die VKOVA aufgenommen werden.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung für die beantragte Festsetzung der Niveauübergangssanierung K104 – Nationalbahn Zofingen / Oftringen freigegeben.
Im Rahmen des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und eine Entlastung des Bundeshaushalts hat das Parlament am 19. März 2021 mit den neuen Artikeln 38 und 38a des Bundesgesetzes vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von jährlichen Pauschalen geschaffen. Mit der vorliegenden Revision soll das heutige komplexe Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem durch die Einführung von Pauschalen vereinfacht und die administrativen Kosten für alle Beteiligten gesenkt werden. Zur klaren Abgrenzung gegenüber dem bisherigen Finanzierungssystem wird die geltende Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) durch die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) ersetzt.