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Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, welches auch eine Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) beinhaltet, sowie drei Bundesbeschlüsse über finanzielle Beiträge des Bundes gutgeheissen. Im Rahmen seiner Delegationskompetenz erlässt der Bundesrat das für die Umsetzung erforderliche Ausführungsrecht. Neben den das neue Bundesgesetz betreffenden Beiträgen soll der Bund zudem mit 8 Millionen Franken während vier Jahren Projekte unterstützen, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen. Dazu bedarf es der abschliessenden Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes sowie der Schaffung des dazugehörigen Ausführungsrecht.
Die Änderung der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten bezweckt insbesondere die Aufrechterhaltung der Äquivalenz mit dem EU-Recht in diesem Bereich. Zudem werden – analog dem EU-Recht – neue Einfuhrbedingungen für Nutztiere erlassen, welche mit bestimmten Arzneimitteln behandelt wurden und für aus solchen Tieren hergestellte Lebensmittel. Es wird die gesetzliche Grundlage für ein Informationssystem geschaffen, mit welchem die Gesuche für Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten elektronisch eingereicht und bearbeitet werden können. Sodann haben Personen mit Wohnsitz im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen künftig Möglichkeit, für ihren Hund, ihre Katze oder ihr Frettchen einen Schweizerischen Heimtierpass zu erhalten.
Der Bundesrat soll die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen erneut anpassen und festlegen. Dazu braucht es eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für ein Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests in eine externe Vernehmlassung gegeben. Betroffene sollen 25'000 Franken erhalten. Die Pharmaindustrie soll sich finanziell beteiligen.
Der Entwurf des Sachplans der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) geht auf eine Anforderung des Trinkwassergesetzes (TWG) zurück, das 2012 in Kraft getreten ist. Er baut auf den von den Gemeinden und Gemeindeverbänden erstellten Planungen der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) sowie auf vom Kanton durchgeführten Studien auf. Der Entwurf des STWI hat zum Ziel, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gemeinden für den gesamten Kanton eine nachhaltige Trink- und Löschwasserversorgung sicherzustellen. Der Schutz der strategischen Fassungen, die zwei Drittel des Trinkwassers des Kantons liefern, ist ein Kernstück dieser Planung. Um sich vor neuen Problemen im Zusammenhang mit Schadstoffen (Pestizide und andere Mikroverunreinigungen) zu schützen und die Auswirkungen des Klimawandels einzubeziehen, wird für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen eine regionale Koordination empfohlen.
In Erfüllung der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (18.3716) «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» schlägt der Bundesrat vor, das betreute Wohnen in den Ergänzungsleistungen zur AHV anzuerkennen. Die Vorlage führt im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten Leistungen ein, die das selbständige Wohnen im angestammten Zuhause oder in einer betreuten Wohnform ermöglichen.
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Das EPDG regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD. Dieses Gesetz soll umfassend revidiert werden, so dass das EPD mit verschiedenen Massnahmen angemessen weiterentwickelt werden kann. Die Revision enthält insbesondere folgende Eckwerte: das EPD als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; eine Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen, sich dem EPD anzuschliessen; die Regelung der Aufgaben und Kompetenzen sowie der Beiträge im Bereich des EPD von Bund und Kantonen, die Frage der Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten (bisheriges Modell versus Opt-Out-Lösung/Modell).
Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) wurde am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet. Die neue Verordnung über Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes, die konkretisiert werden müssen oder die an den Bundesrat delegiert wurden. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, Testkäufen oder der Meldung von Produkten an das BAG.
Anpassung oder Erlass von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680), die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV; SR 814.81) und die Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2025–2028 (Mantelverordnung Programmvereinbarungen).
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen
Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Pflegeausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell-gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen.
Der Entwurf stärkt die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren, indem sie sich zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr Gebiet äussern können. Zudem wird der Betrag aus dem Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen den Kantonen ausbezahlt, wenn die Prämie der versicherten Personen vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Das Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz wird überarbeitet, bestehende Vorgaben konkretisiert und neue Bestimmungen formuliert. Hintergrund sind Erkenntnisse aus der Evaluation von 2017–2019, neue nationale und internationale Regelungen und die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Im Zuge dieser Teilrevision wird zudem die Stammzellenforschungsverordnung punktuell, zumeist formal, angepasst.