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Mit der Vorlage soll das Postulat 11.3200 Hodgers erfüllt werden. Dieses verlangt, dass Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder der Zugang zu Genossenschaftswohnungen ermöglicht wird. Zudem wird die Gelegenheit wahrgenommen, weitere Änderungen vorzuschlagen. Die wichtigsten betreffen Hauptwohnungen, die Erhöhung der Rechtsklarheit sowie die Verringerung des administrativen Aufwands der kantonalen Behörden und der Bundesbehörden. Als mögliche Erweiterung der Vorlage wird schliesslich eine Revision betreffend Betriebsstättegrundstücke sowie Wohnimmobiliengesellschaften zwar nicht vorgeschlagen, jedoch - durch Einrahmung kenntlich gemacht - zur Diskussion gestellt.
Die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» will die Ergebnisse der Abstimmung vom 9. Februar 2014 rückgängig machen und die Zuwanderungsbestimmungen (Art. 121a BV und Art. 197 Ziff. 11 BV) ersatzlos aus der Verfassung streichen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und hat sich für einen direkten Gegenentwurf ausgesprochen.
Die Erfahrungen mit der heutigen Grenzschutzagentur Frontex haben gezeigt, dass eine stärkere Unterstützung der Schengen-Staaten insbesondere bei den Aussengrenzkontrollen und der Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatangehöriger notwendig ist, um den gesamten Schengen-Raum zu stärken. Die Verordnung regelt deshalb den Aufbau eines erweiterten und gestärkten europäischen Grenzschutzes. Der neue Grenzschutz wird sich aus einer europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den für die Grenzverwaltung zuständigen Behörden der einzelnen Schengen-Staaten zusammensetzen.
Die Errichtung von Zentren des Bundes bildet eine wichtige Voraussetzung zur Beschleunigung der Asylverfahren. Um solche Zentren künftig schneller errichten zu können, wird neu ein bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren eingeführt (Änderung des Asylgesetzes vom 25.09.2015, die am 5. Juni 2016 vom Volk gutgeheissen wurde). Der Entwurf der neue Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA) regelt u.a. die Möglichkeit der betroffenen Bevölkerung, Gemeinden und Kantone beim Entscheid der Genehmigungsbehörde (EJPD) über ein Plangenehmigungsgesuch im Zusammenhang mit der Errichtung von Zentren des Bundes mitzuwirken.
Weitere Änderungen des Asylgesetzes, insbesondere bezüglich der Weitergabe medizinischer Daten zur Transportfähigkeit, der Streichung des Anspruchs von Staatenlosen auf eine Niederlassungsbewilligung und der Möglichkeit des Bundes, den Kantonen die Kosten für Resettlement-Flüchtlinge länger als fünf Jahre zu vergüten, sollen ebenfalls bereits vorzeitig in Kraft treten. Diese Änderungen erfordern Anpassungen der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) und der Asylverordnung über Finanzierungsfragen (AsylV 2).
Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer soll angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Entwicklung der Rechtsprechung, die Entscheide des Bundesrates im Ausländerbereich, sowie die Optimierung der bestehenden Bestimmungen in Betracht zu nehmen.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 wird der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Grenzschutz und Visapolitik (kurz ISF-Grenze) für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Es handelt sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und/oder Seegrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und damit die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Der Fonds gilt als Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz seit 2009 beteiligt und der Ende 2013 ausgelaufen ist.
Für den ISF-Grenze wurde ein Gesamtbudget von 2,760 Milliarden Euro festgesetzt. Die Beitragszahlungen der Schweiz belaufen sich auf ca. 17,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Schweiz wird aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg Zuweisungen von rund 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten. Geplant sind etwa Investitionen in Infrastrukturen beim Grenzübergang. Ebenfalls sollen IT-Projekte im Bereich des Schengener Informationssystems SIS II berücksichtigt werden. Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten wird die Schweiz mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen. Die Schweiz wird sich voraussichtlich ab 2019 am Fonds beteiligen können.
Das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) wurde am 20. Juni 2014 verabschiedet. Die vorliegende Verordnung beinhaltet die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Mit ihrer Vorlage zur Umsetzung von fünf parlamentarischen Initiativen beabsichtigt die Kommission, ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechts gleichzustellen. Durch eine Änderung der Bundesverfassung (Vorentwurf 1) soll dem Bund die Kompetenz zugewiesen werden, nebst der Einbürgerung infolge Abstammung, Heirat und Adoption auch den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte kraft der Eintragung einer Partnerschaft einheitlich zu regeln. Parallel dazu soll das Bürgerrechtsgesetz so geändert werden, dass die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung fortan auch auf ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen anwendbar sind (Vorentwurf 2).
Die Gesetzesvorlage zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration; 13.030) ist an den in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommenen Artikel 121a der Bundesverfassung anzupassen. Zudem sind die Anliegen der parlamentarischen Initiativen 08.406, 08.420, 08.428, 08.450 und 10.485 umzusetzen.
Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 ist an die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommenen Artikel 121a und 197 Ziff. 9 der Bundesverfassung anzupassen. Die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wird neu geregelt.