Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Mit dem Regierungsprogramm 2020–2024 hat der Regierungsrat das Ziel formuliert, die Digitalisierung und die Vernetzung aller Lebensbereiche aktiv mitgestalten und die sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger ergebenden Chancen im staatlichen Bereich nutzen zu wollen. Gleichzeitig seien mögliche Risiken zu minimieren. Mit dem Regierungsprogramm 2024–2028 hat er diese Stossrichtung bekräftigt. Mit der Verabschiedung der Strategie «Digitale Verwaltung Schwyz 2032» (RRB Nr. 922/2022) hat der Regierungsrat die Ziele weiter konkretisiert.
Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen die gesetzlichen Grundlagen für die digitale Verwaltung bzw. die digitale Transformation der Verwaltung geschaffen werden. Vorderhand geht es darum, eine breite und fundierte gesetzliche Basis für zukünftige digitale Entwicklungen bereitzustellen. Dabei sollen Elemente des Gesetzes über das E-Government vom 22. April 2009 (E-GovG, SRSZ 140.600) übertragen und dieses in der Konsequenz aufgehoben werden. Mit dieser Vorlage werden wichtige Grundlagen für die digitale Leistungserbringung geschaffen, wobei insbesondere Regelungen für den digitalen Schalter und die Identitätsverwaltung im Zentrum stehen. Darüber hinaus werden Grundlagen für eine bessere Nutzung von Daten geschaffen, grundsätzliche Prinzipien normiert sowie organisatorische Eckwerte festgelegt.
Die Verordnungen schreiben vor, dass Personen, die beruflich oder gewerblich bestimmte Stoffe oder Zubereitungen verwenden, eine Prüfung ablegen oder Ihre Kenntnisse nachweisen müssen. Mit der geplanten Totalrevision sollen insbesondere die Aufgaben der zuständigen Stellen neu geregelt und eine stringente Weiterbildungspflicht für Fachbewilligungsinhaber eingeführt werden. • Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern; VFB-DB, SR 814.812.31; • Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung; VFB-S, SR 814.812.32; • Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln; VFB-B SR 814.812.33.
Mit der Neubeurteilung können Anordnungen und Erlasse gemeindeintern an die Gesamtbehörde weitergezogen werden (§§ 170 f. Gemeindegesetz). Diesem Rechtsmittel kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Unklar ist bis anhin, ob diese aufschiebende Wirkung im Einzelfall im Rahmen des Neubeurteilungsverfahrens wiederum entzogen werden kann. Das Verwaltungsgericht hatte sich unlängst mit der Frage zu beschäftigen und verneinte dies (VB.2023.00224; Urteil vom 22. November 2023). Daraufhin gelangten der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Verein Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) an die Direktion der Justiz und des Innern. Eine daraufhin vorgenommene Auslegeordnung zeigte Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 (RRB Nr. 1297/2024) ermächtigt, dazu eine Änderung des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung zu geben.
Im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung soll auf der Grundlage der «Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen» ein steuerlicher Informationsaustausch stattfinden. Die GloBE-Vereinbarung ermöglicht die zentralisierte Einreichung von GloBE-Informationen in der Schweiz, was für betroffene multinationale Unternehmensgruppen in der Schweiz eine administrative Entlastung darstellt.
Die vorgeschlagene Änderung des Anhangs über Biozidprodukte soll die Verwendung von Biozidprodukten für die Bekämpfung invasiver gebietsfremder oder krankheitsübertragende Arthropoden und krankheitserregender oder -übertragender Mikroorganismen im Wald neu in Ausnahmefällen ermöglichen. Die zuständige Behörde (i.d.R. Kantone) bewilligen die ausnahmsweise Anwendung von Biozidprodukten im Wald, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für diese Änderung wird ausnahmsweise eine verkürzte Vernehmlassung durchgeführt, damit sie so rasch wie möglich in Kraft treten kann.
Mit dieser Vorlage möchte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates das Einigungsverfahren für monodisziplinäre medizinische Gutachten in der Invalidenversicherung optimieren.
Mit dieser Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates eine gesetzliche Anpassung vor, damit die SRG zum Abschluss von Verträgen mit Akteuren der privaten audiovisuellen Branche verpflichtet werden kann.
Die Vorlage soll die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Vorgabe von Kosten- und Qualitätsziele), die am 29. September 2023 vom Parlament verabschiedet wurde, konkretisieren. Diese soll insbesondere den rechtlichen Rahmen für die Festlegung der Kosten- und Qualitätsziele, die Zusammensetzung, die Aufgaben und Kompetenzen der neuen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Qualität näher regeln. Zudem werden im Bereich der Tarifierung die Grundsätze, welche die Tarifverträge einhalten müssen, sowie die Anforderungen, welche die Gesuche um Genehmigung der Tarifverträge erfüllen müssen, ergänzt.
Mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 22. März 2019 wurde auch Artikel 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geändert. Der neue Absatz 2 ermächtigt den Bundesrat, die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen näher zu umschreiben, insbesondere jene nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b, c und e BÜPF. Dies erfolgt im Rahmen der vorliegenden Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF).
Der Bundesrat schlägt ein neues Bundesgesetz über die Raumfahrt vor. Ziel ist es insbesondere, den Betrieb von Satelliten zu regulieren und die von der Schweiz ratifizierten Weltraumübereinkommen der UNO umzusetzen. Die Raumfahrt trägt wesentlich zum Funktionieren unserer Wirtschaft und Gesellschaft bei. Sie umfasst Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung, die zum Nutzen der heutigen und kommenden Generationen erbracht werden. Über 40 Vertragsstaaten der Weltraumverträge der UNO verfügen mittlerweile über nationale Weltraumgesetze, die die UNO-Verträge umsetzen. Eine Regulierung zu den spezifischen raumfahrttechnischen Aspekten von Weltraumaktivitäten, namentlich zum Betrieb, zur Steuerung und Kontrolle von Satelliten, ist aus Sicht des Bundesrates auch in der Schweiz nötig und gewünscht. Die Vorlage regelt die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, Haftungsfragen sowie ein nationales Register für Weltraumgegenstände. Der Bundesrat will damit im Einklang mit der «Weltraumpolitik 2023» die Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure und gleichzeitig die Standortattraktivität der Schweiz für diesen global wachstumsstarken Sektor erhöhen.
Der politische Auftrag zum Klimaschutz ist im Kanton Nidwalden einerseits im neuen Verfassungsartikel (Art. 21a) festgehalten, den das Nidwaldner Stimmvolk im März 2023 angenommen hat. Andererseits hat sich der Regierungsrat im Leitbild Nidwalden 2035 zum Ziel gesetzt, sich für die Reduktion von klimaschädlichen Emissionen einzusetzen und Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu treffen. Hierzu hat er nun eine konkrete Klimastrategie erarbeitet. Die Strategie zeigt auf, wie viel Treibhausgase im Kanton Nidwalden ausgestossen werden, wie die Emissionen abgesenkt werden sollen und welche Leitsätze dabei in den einzelnen Handlungsfeldern wie Energie, Gebäude, Mobilität, Abfall, Wald, Landwirtschaft, Tourismus oder Gesundheit verfolgt werden sollen. Die Strategie greift nicht nur den Klimaschutz an sich auf, sondern geht auch darauf ein, wie die Auswirkungen des bereits spürbaren Klimawandels mit gezielten Anpassungen gedämpft werden sollen.
Die Strategie bildet das Fundament für die nachfolgenden Schritte wie den Aufbau und die Umsetzung eines Massnahmenplans mit messbaren Zielen. Sie orientiert sich an den übergeordneten nationalen und kantonalen Gesetzgebungen wie dem Klima- und Innovationsgesetz (KIG) oder dem kantonalen Energiegesetz (kEnG) sowie am Pariser Klimaabkommen von 2015, bei welchem sich knapp 200 Staaten darauf verständigt hatten, die Erderwärmung mit entsprechenden Massnahmen auf höchstens 2.0°C, möglichst jedoch auf 1.5°C zu begrenzen. Im Jahr 2050 soll bei den Treibhausgasemissionen schweizweit das Netto-Null-Ziel erreicht sein.
Der Bundeshaushalt droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Die Ausgaben wachsen wesentlich schneller als die Einnahmen, so dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse ohne Gegenmassnahmen nicht mehr eingehalten werden können. Ab 2027 sind deshalb namhafte Korrekturen gemäss aktueller Finanzplanung im Umfang von bis zu 3 Milliarden Franken pro Jahr notwendig. Mit dem vorliegenden Entlastungspaket 2027 unterbreitet der Bundesrat Massnahmen, mit denen das Ausgabenwachstum reduziert und der Haushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann.
Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren zu den Vorentwurfen fur das Gesetz über die Unterstützung der Wirtschaft (GWirt) und das Gesetz über die öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Standortpromotion "Valais/Wallis Promotion" (GVWP).
Ab heute können Interessierte ihre Rückmeldung zum Entwurf des Massnahmenplans Klima Kanton Thurgau 2026–2030 im Rahmen einer externen Vernehmlassung abgeben. Der vorliegende Massnahmenplan ist das Resultat einer engen Zusammenarbeit von Verwaltung und verwaltungsexternen Akteuren und Akteurinnen. Er umfasst Massnahmen zu allen in der kantonalen Klimastrategie formulierten Sektorzielen und zeigt auf, wie der Kanton Thurgau den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel vorantreiben will.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 12 landwirtschaftlichen Verordnungen. Die Verordnungsanpassungen bezwecken die Stärkung der pflanzlichen Produktion und die verstärkte Ausrichtung der Tierzuchtförderung auf die Nachhaltigkeit. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Il Piano forestale cantonale (PFC), in consultazione, è il frutto di un processo di revisione del primo PFC del 2007, che riorienta e aggiorna la strategia forestale cantonale, nel tentativo di meglio rispondere alle sfide odierne e ponendosi come orizzonte temporale il 2050.
Der Bund hat am 30. September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) erlassen. Das Gesetz soll Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen schützen, die ihre Entwicklung gefährden können. Das JSFVG und die dazugehörige Verordnung (JSFVV) sorgen für eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und -kontrolle für Filme und Videospiele. Das Ziel ist es, Eltern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit ihre Kinder altersgerechte Filme und Videospiele konsumieren. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass Anbieterinnen und Anbieter von Filmen und Videospielen eine Mitverantwortung für den Jugendschutz übernehmen. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV (Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele). Das JSFVG und die JSFVV sind am 1. Januar 2025 teilweise in Kraft getreten. Seither läuft für die Kantone eine zweijährige Frist, um ihre Gesetzgebung dem neuen Bundesrecht anzupassen.
Der Regierungsrat hat am 21. Januar 2025 den Entwurf eines totalrevidierten Gesetzes über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und die Staatskanzlei mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt. Ziel der Revision ist die Schaffung eines für alle Bürgerinnen und Bürger kostenloses, leicht zugängliches, jederzeit verfügbares und personalisierbares Informationsangebot über die öffentlichen Bekanntmachungen des Kantons, der Gemeinden und weiterer Körperschaften. Gleichzeitig sollen mit der Einführung des elektronischen Amtsblatts ab 2026 Einsparungen für den Kanton und für weitere publizierende Stellen ermöglicht werden.
Die Regierung hat die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr zur Vernehmlassung freigeben. Mit dieser Revision soll die Verkehrssteuer an die technologischen Neuerungen angepasst werden. Die Verkehrssteuer beruht bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor derzeit auf dem Hubraum. Der Hubraum nimmt wegen des technologischen Fortschritts laufend ab. Ausserdem steigt die Zahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die von einer unbefristeten Steuerermässigung im Umfang von bis zu 80 Prozent profitieren. Aufgrund dieser Entwicklungen nehmen die Einnahmen aus der Verkehrssteuer laufend ab. Um weiterhin Einnahmen im heutigen Umfang generieren zu können, ist die Verkehrssteuer deshalb neu zu konzipieren.
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verkehrssteuer technologieneutral, ertragsneutral, ökologisch, vollzugstauglich und ertragsstabil auszugestalten. Nach der Beurteilung der Regierung lassen sich diese Zielsetzungen am besten erreichen, indem die Verkehrssteuer für Personenwagen nach dem «Gesamtgewicht» und der «Normleistung» bemessen wird. Halterinnen und Halter von besonders energieeffizienten Fahrzeugen sollen von befristeten Rabatten profitieren. Hiermit soll das bisherige Steuerermässigungssystem in angepasster Weise fortgeführt werden, um weiterhin Anreize für den Kauf besonders ökologischer Fahrzeuge setzen zu können. Die neuen Verkehrssteuern sollen ab ihrem Inkrafttreten für sämtliche Fahrzeuge gelten; es soll keine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die revidierten Baumeisterausschreibungsunterlagen in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Unterlagen werden mit der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen harmonisiert. In der Vernehmlassung wird den spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Baubranche und den Baumeisterunterlagen Rechnung getragen.
Bis Mitte der 1990-er Jahre galt in der Schweiz weitgehend der Grundsatz der Nicht-Öffentlichkeit der Verwaltung. Das heisst, nur wer ein besonderes Interesse nachweisen kann, erhält Zugang zu amtlichen Dokumenten. Seither wurde beim Bund mit dem Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 (BGÖ; SR 152.3) sowie den Kantonen das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit durch das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung abgelöst. Der Kanton Nidwalden kennt bereits mit der Verfassung vom 10. Oktober 1965 die Öffentlichkeit der amtlichen Dokumente bezüglich der freien Meinungsbildung für die Wahrnehmung der demokratischen Rechte durch die Bürgerinnen und Bürger. Mit dieser Vorlage soll in Erfüllung der am 13. Februar 2019 vom Landrat gutgeheissenen Motion im Kanton Nidwalden das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung umfassend eingeführt werden.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.
Es geht einerseits um die Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten. In Umsetzung der Motion M 174 von Ursula Berset und des Postulats P 188 von Rolf Bossart sollen Verkaufsgeschäfte ohne Verkaufspersonal (Selbstbedienungsgeschäfte) mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Sodann sollen in Umsetzung der Motion M 543 von David Roth gastgewerbliche Betriebe vor hohen Feiertagen und am Aschermittwoch wie an allen anderen Tagen eine Verlängerung beantragen können. Heute sind die Betriebe an diesen Feiertagen zwingend um 00.30 Uhr zu schliessen.
Am 13. Dezember 2023 reichte die CVP - Die Mitte-Fraktion ein Postulat «zu einem tragbaren Finanzhaushalt ab 2024» ein. Dies mit dem Ziel, die kommenden Planjahre klar innerhalb der Schuldengrenze budgetieren und mittelfristig wieder zu ausgeglichenen Budgets zurückkehren zu können. Das Kernstück des Berichts bildete der Vorschlag eines Massnahmenpakets 2024. In der Folge arbeiteten sechs Arbeitsgruppen in mehreren Sitzungen ein Paket mit insgesamt 88 Massnahmen und einer Wirkung ab 2030 von 26,7 Mio. Franken sowie einer kumulierten Wirkung (2025 – 2030) von gut 114 Mio. Franken aus.
Die mit dem Postulat erwartete rasche Wirkung einerseits und die finanziellen hohen Herausforderungen des Kantons anderseits, führten zu einem ambitionierten Zeitplan dieses Projekts. Damit der Zeitplan mit Landrat, Budgetprozess und allfällige Gesetzesanpassungen eingehalten werden kann, braucht es eine leicht verkürzte Vernehmlassungsfrist.
Die Parlamentarische Initiative von Marc Bourgeois und Mitunterzeichnenden verlangt Änderungen des Volksschulgesetzes sowie des Lehrpersonalgesetzes mit dem Ziel, die Vorschriften zu den Lehrmitteln zu liberalisieren.
Modernisierung der Seeschifffahrts- und Schiffsregistergesetzgebung, insbesondere Lockerungen der Registrierungsvoraussetzungen für Rhein- und Seeschiffe sowie Anpassungen der Zulassung in Bezug auf Sicherheit- und Nachhaltigkeitsaspekte und ein ausgewogenes und flexibles Sanktions- und Kontrollsystem.