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Es werden die rechtlichen Grundlagen für das Informationssystem EDAV und für die Verknüpfung des Datenverarbeitungssystems des Zolls (e-dec) mit dem Informationssystem der EU (TRACES) und demjenigen des BLV (Informationssystem EDAV) geschaffen, um die gemäss Veterinärabkommen erforderlichen systematischen Kontrollen bei der Einfuhr von Tieren und Tierprodukten sicherzustellen. Zudem werden die zur Umsetzung des Importverbots für Robbenprodukte (Mo Freysinger 11.3635) notwendigen Bestimmungen erlassen.
Mit der Verordnungsänderung werden zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III umgesetzt. Dabei handelt es sich um den neuen Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk, SA-CCR) sowie um neue Regeln zur Eigen-mittelunterlegung bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen.
Am 18. Dezember 2015 hat die Bundesversammlung die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), darunter das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG), verabschiedet. Verschiedene Bestimmungen des AIAG ermächtigen den Bundesrat, Einzelheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des AIA zu regeln. Die AIAV enthält die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie weitere Bestimmungen, die zur Umsetzung des AIA erforderlich sind.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) führt die Schweiz den spontanen Informationsaustausch in Steuersachen ein. Das Amtshilfeübereinkommen und die Bestimmungen zu dessen Umsetzung im Steueramtshilfegesetz sollen am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das revidierte Steueramtshilfegesetz sieht vor, dass der Bundesrat die Pflichten im Zusammenhang mit dem spontanen Informationsaustausch im Einzelnen regelt. Die Konkretisierung des spontanen Informationsaustauschs soll in die bestehende Steueramtshilfeverordnung aufgenommen werden, deren Revision Gegenstand dieses Vernehmlassungsverfahrens ist.
Für die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte müssen in der Schweiz die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne sind die dazu nötigen internen Rechtsgrundlagen für diese Form des Austausches.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit der Republik Korea, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Japan, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Kanada, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Die Gesetzesrevision wurde aufgrund von Veränderungen der Kreditvergabepraxis auf multilateraler Ebene seit der globalen Finanzkrise sowie der Staatsschuldenlage im Euroraum notwendig. Sie sorgt dafür, dass die Schweiz sich weiterhin verlässlich an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen kann.
Mit der Gesetzesänderung wird eine neue Regelung der Vorränge für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes geschaffen. Diese wurde nötig, nachdem 2014 Elektrizitätsversorger und Kraftwerke erstmals voraussetzungslos den Vorrang für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien eingefordert hatten. Bisher wurde bei Engpässen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz nur für Lieferungen aufgrund von sogenannten Langfristverträgen Vorrang gewährt. Bei einer voraussetzungslosen Gewährung aller Vorränge gemäss geltendem Gesetz drohen allerdings Netzüberlastungen, welche die Systemstabilität und schliesslich die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährden. Vor diesem Hintergrund sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien im Gesetz gestrichen werden.
Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten wird gelockert. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich ist die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat.
Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat Verhandlungsmandate zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) mit Partnerstaaten verabschiedet, darunter ein Mandat, um mit der EU über die Einführung des AIA zu verhandeln. Das mit der EU ausgehandelte Änderungsprotokoll enthält grundsätzlich drei Elemente: den reziproken AIA nach dem globalen Standard der OECD, den Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss geltendem OECD-Standard (Art. 26 des OECD-Musterabkommens) und eine Bestimmung betreffend die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen, die aus dem bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen übernommen wurde.
Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) ist eine neue Finanzinstitution. Sie hat zum Ziel, mit Finanzierungen in der Infrastruktur und anderen produktiven Sektoren die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Asien zu fördern. Die Statuten wurden am 29. Juni 2015 in Peking durch die Schweiz unterzeichnet und müssen nun bis am 31. Dezember 2016 ratifiziert werden. In Anbetracht der Bedeutung dieses Beitritts zu einer neuen asiatischen Finanzinstitution - und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zu einem raschen Vorgehen - hat der Bundesrat entschieden, dieses Geschäft einer verkürzten Vernehmlassung zu unterziehen.
Am 14. Januar 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) in die Vernehmlassung geschickt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Australien, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Das dritte Fakultativprotokoll ergänzt das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die ersten beiden dazugehörigen Fakultativprotokolle. Es sieht drei neue Kontrollelemente vor: ein individuelles Mitteilungsverfahren, ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Ersteres Verfahren erlaubt Einzelpersonen oder Personengruppen, welche behaupten, in einem Recht aus der Kinderrechtskonvention oder den ersten beiden Fakultativprotokollen der Kinderrechtskonvention verletzt worden zu sein, sich mit einer schriftlichen Mitteilung an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden.
Die Auslandschweizerverordnung setzt das «Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland» (Auslandschweizergesetz, ASG), das am 26. September 2014 von den eidgenössischen Räten angenommen wurde, um. Darin werden die wichtigsten Aspekte für die Auslandschweizerinnen und -schweizer zusammengefasst.
Im Juli 2014 hat die OECD den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich (AIA) verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Staaten untereinander auf automatischer Basis Informationen austauschen über Finanzkonten, die eine in einem bestimmten Staat steuerpflichtige Person bei einem Finanzinstitut in einem anderen Staat hält. Die Schweiz hat an der Erarbeitung des AIA-Standards aktiv mitgearbeitet. Die Vernehmlassungsvorlage enthält die staatsvertraglichen Grundlagen sowie ein Bundesgesetz mit konkretisierenden Umsetzungs- und Vollzugsbestimmungen.
Die Schweiz bekennt sich seit März 2009 zur Einhaltung der internationalen Standards in Steuerfragen. Am 15. Oktober 2013 hat sie das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD unterzeichnet. Sie bekräftigt das Engagement der Schweiz bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Wahrung der Integrität und der Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Das multilaterale Übereinkommen bietet einen Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Sein modulares System sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit im Steuerbereich, einschliesslich des Informationsaustauschs auf Anfrage und des spontanen Austauschs von Informationen, vor. Der automatische Informationsaustausch ist - als Option - ebenfalls im Übereinkommen vorgesehen. Dafür ist aber ausdrücklich eine Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Staaten erforderlich.
Das geltende Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 ist zu erneuern. Das Gesetz ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten und die Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist soll das Bundesgesetz bis am 31. Dezember 2024 verlängert werden.
Am 26. September 2014 genehmigte das Parlament in der Schlussabstimmung die Übernahme der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnung, die Änderungen des Schengener Grenzkodex (Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen) und die neue Umsetzung der Richtlinie 2001/40/EG im Asylbereich sowie die dafür notwendigen Anpassungen des Ausländergesetzes (AuG) und des Asylgesetzes (AsylG). Auf Verordnungsstufe sind nun gewisse dieser Gesetzesänderungen nachzuvollziehen resp. gewisse Themen sind aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit in diverse Verordnungen des Asyl- und Ausländerbereichs neu aufzunehmen.
Entsprechend dem Bundesratsentscheid vom 19. Februar 2014 konkretisiert das GASI die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch auf Anfrage auf alle Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welche noch nicht dem aktuellen internationalen Standard genügen.
Zur Aufrechterhaltung der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit dem Recht der EU, zu welcher sich die Schweiz im Veterinäranhang zum Landwirtschaftsabkommen verpflichtet hat, müssen die geltenden Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten materiell geringfügig angepasst werden. Gleichzeitig sollen diese im Aufbau überarbeitet und neu nach der Herkunft von Sendungen (EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen bzw. Drittstaaten) bei der Ein- und Durchfuhr bzw. nach der Bestimmung der Sendungen bei der Ausfuhr strukturiert werden.
Am 15. Januar 2014 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung beschlossen. Er hat daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu geben. Die vorgeschlagenen Änderungen des AuG betreffen den Sozialhilfeausschluss von EU/EFTA-Staatsangehörigen, die sich zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten, sowie den Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den für Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden. Sie regeln ausserdem das Erlöschen des Aufenthaltsrechts von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit Erwerbstätigkeit sowie deren Zugang zu Sozialhilfeleistungen. Auch Artikel 18 VEP, der den Aufenthalt von Stellensuchenden aus der EU/EFTA genauer regelt, erfährt eine Änderung: Es wird präzisiert, dass Stellensuchende, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen, über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügen müssen.
Die eidgenössischen Räte haben am 21. März 2014 das Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG) verabschiedet (Totalrevision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern). Im Hinblick auf das für 2015 geplante Inkrafttreten ist eine Verordnung zu erarbeiten, die bei den direkt interessierten Kreisen in eine Anhörung gegeben werden soll.