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Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 ermöglichte paritätisch getragene Globalbeträge, auf deren Grundlage die Universität die notwendigen Entwicklungs- und Ausbauschritte einleiten und umsetzen konnte. Die partnerschaftliche Trägerschaft der beiden Basel stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der ältesten Universität der Schweiz dar. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Leistungsauftragsperiode 2018–2021 wurden Themen zur nachhaltigen Erneuerung der bikantonalen Trägerschaft identifiziert. Zur daraus resultierenden Teilrevision des Universitätsvertrags führen beide Kantone eine öffentliche Vernehmlassung durch.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes im Bereich der privaten Schulen und des privaten Unterrichts in die Vernehmlassung gegeben. Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein Rechtsmittelentscheid, in welchem festgehalten wurde, dass bisher nur rudimentäre gesetzliche Grundlagen für den privaten Unterricht vorliegen. Die grundlegenden Voraussetzungen, welche an privaten Unterricht gestellt werden, müssen auf Gesetzesstufe festgehalten werden. Im Zuge der beabsichtigten Gesetzesänderung sollen auch die grundlegenden Bestimmungen und Voraussetzungen betreffend die privaten Schulen gesetzlich verankert werden.
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht seit 1937 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen. Diese Vereinbarung ist heute noch die Grundlage für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennungspraxis für gewisse berufliche Abschlüsse. Sie hat sich grundsätzlich bewährt, weist jedoch über 80 Jahre nach ihrer Unterzeichnung einen klaren Modernisierungsbedarf auf. Das neue Abkommen soll grundsätzlich die Fortsetzung der bewährten gegenseitigen Anerkennungspraxis ermöglichen. Gleichzeitig soll es die seit 1937 erfolgten Entwicklungen in der Berufsbildung in beiden Ländern spiegeln.
Die Universität, die Berner Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule sollen im Personalbereich mehr Autonomie erhalten. Zudem soll das Institut Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern künftig als eigenständiges Hochschulinstitut geführt und weiterhin vom Kanton beaufsichtigt und finanziert werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bildungs- und Kulturdirektion ermächtigt, eine entsprechende Revision der drei Hochschulgesetze bis am 7. Juli 2020 in die Vernehmlassung zu schicken.