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Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens laden wir Sie ein, zur Teilrevision der CO2-Verordnung Stellung zu nehmen. Die revidierte CO2-Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Revision umfasst hauptsächlich notwendige Anpassungen im Schweizer Emissionshandelssystem, die eine äquivalente Weiterentwicklung mit dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union sicherstellen. Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und die Kompetenzen des Bundesrates sind im revidierten CO2-Gesetz festgelegt, das seit Januar 2025 gilt.
Eine laufende Revision der CO2-Verordnung, die bis am 17. Oktober 2024 in Vernehmlassung war, soll demnächst abgeschlossen werden. Sie soll teilweise rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Eine übersichtliche Darstellung der vorliegend geplanten Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht (Art. 7 Abs. 1 Bst. b VlV) wird deshalb während der Vernehmlassung noch nachgereicht.
Gegen die vom Landrat am 15. November 2023 verabschiedete Energieverordnung wurde das Referendum ergriffen. Begründet wurde dies mit der unverhältnismässigen Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie. Die Anliegen und Forderungen des Referendumskomitees richten sich aus der Sicht des Regierungsrats nicht allein gegen die kantonale Energieverordnung, sondern auch gegen die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie im neuen Energiegesetz, welches durch das Urner Stimmvolk im Oktober 2023 angenommen wurde. Damit die Forderungen des Referendums rechtssicher umgesetzt werden können, beantragt der Regierungsrat beim Landrat gleichzeitig mit der Anpassung der Energieverordnung eine Teilrevision des neuen kantonalen Energiegesetzes. Anders lassen sich die beiden demokratisch verabschiedeten Volksentscheide nicht in Einklang bringen. Die Teilrevision des Energiegesetzes ist dem Urner Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen.
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat eine Mindestkapazität von 400 Megawatt an thermischer Reservekraftwerksleistung ab 2025 empfohlen. Da die bestehenden Verträge der Reservekraftwerke Birr, Monthey und Cornaux 2026 auslaufen und neue Reservekraftwerke bis dahin noch nicht verfügbar sein werden, muss die Winterreserveverordnung (WResV) bis Ende 2030 verlängert werden. Diese Verlängerung ist notwendig, da die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant. Zusätzlich wird die Aggregationsgrenze für Notstromgruppen und WKK-Anlagen von 5 auf 30 MW erhöht.
Der politische Auftrag zum Klimaschutz ist im Kanton Nidwalden einerseits im neuen Verfassungsartikel (Art. 21a) festgehalten, den das Nidwaldner Stimmvolk im März 2023 angenommen hat. Andererseits hat sich der Regierungsrat im Leitbild Nidwalden 2035 zum Ziel gesetzt, sich für die Reduktion von klimaschädlichen Emissionen einzusetzen und Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu treffen. Hierzu hat er nun eine konkrete Klimastrategie erarbeitet. Die Strategie zeigt auf, wie viel Treibhausgase im Kanton Nidwalden ausgestossen werden, wie die Emissionen abgesenkt werden sollen und welche Leitsätze dabei in den einzelnen Handlungsfeldern wie Energie, Gebäude, Mobilität, Abfall, Wald, Landwirtschaft, Tourismus oder Gesundheit verfolgt werden sollen. Die Strategie greift nicht nur den Klimaschutz an sich auf, sondern geht auch darauf ein, wie die Auswirkungen des bereits spürbaren Klimawandels mit gezielten Anpassungen gedämpft werden sollen.
Die Strategie bildet das Fundament für die nachfolgenden Schritte wie den Aufbau und die Umsetzung eines Massnahmenplans mit messbaren Zielen. Sie orientiert sich an den übergeordneten nationalen und kantonalen Gesetzgebungen wie dem Klima- und Innovationsgesetz (KIG) oder dem kantonalen Energiegesetz (kEnG) sowie am Pariser Klimaabkommen von 2015, bei welchem sich knapp 200 Staaten darauf verständigt hatten, die Erderwärmung mit entsprechenden Massnahmen auf höchstens 2.0°C, möglichst jedoch auf 1.5°C zu begrenzen. Im Jahr 2050 soll bei den Treibhausgasemissionen schweizweit das Netto-Null-Ziel erreicht sein.
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