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Aufgrund der Änderung des Transplantationsgesetzes vom 29. September 2023 muss das Verordnungsrecht umfassend angepasst werden. Die Anpassungen betreffen folgende Verordnungen: Transplantationsverordnung, Überkreuz-Lebendspende-Verordnung, Organzuteilungsverordnung, Xenotransplantationsverordnung, Transplantationsgebührenverordnung, Verordnung über klinische Versuche und Arzneimittelverordnung. Neu wird ein Vigilanzsystem im Bereich Transplantation eingeführt. Zudem bringt die Revision eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Regulierung der Datenbanken im Bereich Transplantation sowie Optimierungen im Vollzug, insbesondere im Bewilligungswesen.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten (Art. 37a Abs. 2 GTG). Mit dem vorliegenden Gesetzessentwurf setzt der Bundesrat diesen Auftrag um.
Die Bauten und Anlagen des CERN sind neu gemäss einem in Artikel 31a bis 31n nFIFG verankerten Verfahren teilweise einer Plangenehmigungsbehörde des Bundes unterstellt. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die verschiedenen Schritte dieses Verfahrens im Detail zu erläutern, um dessen Umsetzung zu erleichtern.
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