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Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die beigefügte Teilrevision des Geldwäschereigesetzes verabschiedet. Das TJPG sieht die Einführung eines Bundesregisters (Transparenzregister) vor, dem Unternehmen und andere juristische Personen die Identität ihrer wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Die Umsetzungsverordnung konkretisiert die Rechte und Pflichten von juristischen Personen und Finanzintermediären, die einzuhaltenden Verfahren und die Zuständigkeiten der Behörden und legt den Inhalt des Registers einschließlich des Datenschutzes fest. Seine Ausarbeitung erfolgt parallel zur Entwicklung des IT-Projekts, mit dem das Register operationalisiert wird. Die gesamten gesetzlichen Massnahmen sollten Mitte 2026 in Kraft treten, damit es bei der nächsten Überprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) berücksichtigt werden kann.
Die Vorlage hat die Umsetzung der Motion 24.3208 zur Behebung von Standortnachteilen im Bereich der Vermittlung von Rückversicherungsverträgen zum Gegenstand. Im Weitern sollen eine Inkonsistenz aus der letzten VAG-Revision im Bereich des verantwortlichen Aktuars beziehungsweise der verantwortlichen Aktuarin bereinigt und eine Präzisierung im Zusammenhang mit dem Vorrang von gewissen Vereinbarungen bei der Sanierung von Versicherungsunternehmen vorgenommen werden. Schliesslich soll eine Norm zu Versicherungszweckgesellschaften in der AVO korrigiert werden.
Der Bundesrat hat im April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität präsentiert und ein Massnahmenpaket vorgeschlagen. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die Massnahmen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, insbesondere die gezielte Stärkung der Eigenmittelbasis.
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